Tauschring Gronau

Unsere Grundsätze:

1. Ziel des Tauschringes

ist die Aktivierung nachbarschaftlicher Hilfen, die Nutzung brachliegender Fähigkeiten, Reduzierung der Abhängigkeit von Geld, Förderung der Kreativität, Hilfe zur Selbsthilfe, Förderung der direkten Verantwortung eigener Arbeit und das Knüpfen sozialer Kontakte. Wir wollen unsere Talente suchen, fördern und einsetzen. Wir wollen nicht die EURO-Verrechnung ersetzen, da aufgrund der Zielsetzung viele Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht angeboten werden.

2. Tauschgegenstand 

Im Tauschring Gronau können Dienstleistungen getauscht werden. Ferner können Sachleistungen unter der Rubrik „FLOHMARKT“ getauscht werden (nur gegen Talente).

3. Konten

Der Austausch wird bargeldlos durchgeführt und auf entsprechenden Konten dokumentiert. Die Verrechnungseinheit ist das T A L E N T. Die Kontenführung erfolgt mittels Buchungsaufträgen. Buchungsformulare erhalten die Teilnehmer beim jeweiligen Treffen oder stehen zum Download auf der Homepage zur Verfügung. Eine Stunde wird mit 12 Talenten verrechnet. Jeder Teilnehmer erhält ein Konto. Man kann auch nur ein Konto eröffnen und jeder ist nur selbst kontoberechtigt. Kontostand und Umsätze sind für jeden Teilnehmer auf Anfrage bei der Kontenverwaltung einsehbar (Kontoauszug). Die Kontostände werden monatlich mit der Tauschring-zeitung bei den Treffen an die Mitglieder ausgegeben und im Internet auf der Homepage zum Download eingestellt. Materia-l und Verbrauchskosten werden nicht über das Konto verbucht, sondern müssen bar zwischen den Tauschpartnern vergütet werden. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen ausschließlich der Teilnehmer untereinander dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht in der Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Die Kontenverwaltung führt selbst ein Konto, auf das die Aufwandsbeiträge in Talenten eingehen und von dem die Arbeiten innerhalb der Kontenverwaltung verrechnet werden.

4. Mitgliedschaft

Teilnehmer kann jede Person werden, die sich bereit erklärt, Grundsätze und Gebühren des Tauschrings Gronau einzuhalten. Teilnehmer, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten vorlegen.

5. Der Tauschring Gronau setzt sich zusammen:

aus den teilnehmenden Tauschpartnern. Die Tauschpartner sammeln Angebote und Nachfragen und teilen sie den Teilnehmern in angemessener Form (Tauschringzeitung) mit. Außerdem sind sie zuständig für die Verwaltung, Kontenführung und Presse. Entscheidungen, die den Tauschring betreffen, werden auf den monatlichen Treffen von allen Teilnehmern, die anwesend sind, getroffen.

6. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

Sie nutzen den Tauschring und können und sollen diesen, entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten, mitgestalten.

7. Transparenz

Der Tauschring ist in allen seinen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent

8. Tauschvorgang

Die Teilnehmer nehmen direkt Kontakt zueinander auf und vereinbaren den Preis in Talenten nach ihrem Ermessen. Als Orientierungsrahmen wird eine Stundenvergütung von 12 Talenten vorgegeben. Nach Abschluss der Dienstleistung wird ein Buchungsauftrag geschrieben, der von beiden Tauschpartnern unter Angabe der Dienstleistung unterschrieben werden muss. Für das Einreichen des Original-Buchungsauftrages an die Kontenverwaltung ist der Begünstigte verantwortlich. Jeder Tauschpartner ist aufgefordert, seine Buchungen regelmäßig zu überprüfen (Kontoauszug wird zur Verfügung gestellt).

9. Gleichwertigkeit

Jeder Mensch ist gleichviel wert, darum sollen Stunden gegen Stunden verrechnet werden.

10. Qualität der ausgeführten Arbeiten

Es besteht Übereinkunft darin, dass die Teilnehmer nur solche Dienstleistungen anbieten, die sie gut und gerne machen. Dabei gilt, dass die Qualität der ausgeführten Arbeiten dem Maßstab entspricht, den die Teilnehmer beim Empfang solcher Leistungen voni hrem Tauschpartner erwarten dürfen (Sorgfalt wie in eigenen Dingen).

11. Haftung

Der Tauschring Gronau als Gesamtheit übernimmt keine Garantie für Wert und Qualität der getauschten Dienstleistungen. Für evtl. auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

12. Gleichgewicht

Je ausgeglichener das Geben und Nehmen der einzelnen Teilnehmer ist, desto besser funktioniert der Tauschring. Große Guthaben und hohe Schuldbeträge (Limit: -100 Talente) bewirken ein Ungleichgewicht und sollten nach Möglichkeit abgebaut werden. Hierbei ist es natürlich möglich, Leistungen in Anspruch zu nehmen, bevor man selbst tätig wird und Guthaben hat, da das Tauschen sonst nicht in Schwung kommen kann.

13. Gebühren und Dienstleistungen

Es wird eine Jahresgebühr in Höhe von 10,00 EURO erhoben, die bei Eintritt in den Tauschring fällig wird. Jedes neue Mitglied, das seinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, bekommt einen Anfangsbestand in Höhe von 50 Talenten direkt gutgeschrieben. Der nächste Jahresbeitrag wird immer beim 1. Monatstreffen im Januar des jeweiligen Jahres fällig. Außerdem wird für alle Konten eine Aufwandsbeteiligung von 1 Talent pro Monat erhoben. Für Familien, die ein gemeinsames Konto besitzen, wird die Aufwandsbeteiligung nur einmal monatlich fällig. Die Aufwandsbeteiligung in Talenten wird dem entsprechenden Konto automatisch belastet. Sie berechtigt zur Teilnahme am Tauschring Gronau bis zur nächsten Fälligkeit. Aus der Aufwandsbeteiligung werden allgemeine Dienstleistungen für den Tauschring wie z. B. Infostände, Pressearbeit, Homepagepflege, Protokolle, Kontenverwaltung und Tauschringzeitung verrechnet. Die Aufwandsbeteiligung wird entsprechend dem Aufwand aus der Vergangenheit durch die Tauschringteilnehmer festgesetzt.

14. Tauschringzeitung

Die Tauschringzeitung enthält alle aktuellen Angebote und Nachfragen. Einträge und Berichte werden kostenlos veröffentlicht. Haushalte mit mehreren Konten können aus ökologischen Gründen nur eine Tauschringzeitung erhalten. Die Teilnehmer sind aufgefordert, ihre Texte regelmäßig zu aktualisieren.

15. Austritt

Will ein Teilnehmer aus dem Tauschring austreten, sollte er dies bei der monatlich stattfindenden Mitgliederversammlung mitteilen und sein Konto auf Null bringen. Bereits eingezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

16. Ausschluss

Schwere Verstöße gegen die Grundsätze und Spielregeln können den Ausschluss aus dem Tauschring zur Folge haben.

17. Datenschutz

Aus Datenschutzgründen und gegen Missbrauch werden Angebote und Nachfragen nur unter Angabe der Tauschring-Kontonummer veröffentlicht. Jeder Tauschringteilnehmer bekommt mit der Tauschringzeitung eine Adressenliste mit den dazugehörigen Kontonummern (Download im geschützen Bereich der Homepage). Die Teilnehmerliste darf nur innerhalb der Tauschring-Landschaft genutzt werden und darf nicht Dritten zugänglich gemacht werden. 

18. Änderung der Grundsätze

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Diese Teilnahmebedingungen können nur von den Teilnehmern den sich verändernden Umständen angepasst werden. 

Stand: Dezember 2016